AGB für TRAININGPLUS

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Kurse des Schweizerischen Handball-Verbandes (SHV) im Zusammenhang mit TRAININGplus (TP).

1      Geltungsbereich der AGB

Die vorliegenden AGB gelten für alle Teilnehmenden an Kursen aller Art, welche der SHV veranstaltet.
Die AGB beruhen auf Schweizer Recht und gelten in der Schweiz und im Ausland, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von beiden Parteien schriftlich vereinbart werden.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein/werden oder die AGB eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird dann durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Der SHV behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Für eine Anmeldung gilt die zu diesem Zeitpunkt gültige AGB-Version.

2      Anmeldung und Teilnahmegebühren

Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden die Anmeldebestätigung inklusive einem Link zu den AGB. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, wobei durch den SHV eine Priorisierung vorgenommen werden kann. Es gilt kein Anspruch auf die Kursteilnahme. In der Regel wird für die Kurse eine Warteliste geführt.
Nach dem erstmaligen Anmelden für ein Angebot des SHV erhalten die Teilnehmenden per Mail einen Benutzernamen und die Web-Adresse für den Zugang zu TRAININGplus des SHV. Nach der Definition eines Passwortes steht den Teilnehmenden ein persönlicher Bereich zur Verfügung. Im geschützten Bereich sehen die Teilnehmenden ihre Kursanmeldungen und haben Zugriff auf die Details der einzelnen Kurse inklusive den Kursunterlagen. Die Bestimmungen zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz (vgl. Art. 7 und Art. 8) sind einzuhalten. Die Annahme der AGB ist auf TRAININGplus zu bestätigen.
Die Teilnahmegebühren sind je nach Kurs unterschiedlich und sind in den Kursbeschreibungen vermerkt. Sie gelten immer für eine Person. Allfällige Teilnahmegebühren sind vor dem Kurs online zu bezahlen. Die Bezahlung der Kurse erfolgt in Schweizer Franken und nur per Kreditkarte (PostFinance, MasterCard und VISA). Die Kreditkarte wird mit der Bestellung belastet. Erst nach dem Zahlungseingang werden die Teilnehmenden definitiv in den Kurs aufgenommen. Werden die Kurskosten nach der Zahlungsaufforderung nicht binnen 14 Tagen bezahlt, verfällt das Anrecht auf den reservierten Kursplatz.
Die Einladung zu Kursen wird in der Regel drei bis vier Wochen vor dem Kursbeginn per Mail verschickt. Sie enthält die Web-Adresse für den Zugang zum betreffenden Kurs mit allen Details und Kursunterlagen. Die Teilnehmenden müssen, wenn vorhanden, das online Zusatzformular ausfüllen.

3      Anreise

Die Reisespesen gehen zu Lasten der Teilnehmenden.
Sind die Teilnehmenden beispielsweise aufgrund eines weiten Anfahrweges gezwungen, bereits am Vorabend anzureisen, so sind sie selbst für die Organisation der Übernachtung verantwortlich und tragen dafür auch die vollen Kosten.

4      Durchführung des Angebotes

Der SHV behält sich vor, die Kursleitenden zu wechseln und Änderungen im Ablauf und beim Inhalt der Kurse vorzunehmen.
Zum Bestehen eines Kurses ist die vollständige Teilnahme am Kurs obligatorisch.
Die aktive Teilnahme an Praxislektionen ist obligatorisch. Wer aufgrund körperlicher Beschwerden (Verletzung oder Krankheit) die Praxislektionen nicht mitmachen kann, meldet dies per Mail nach Möglichkeit bis spätestens drei Wochen vor Kursbeginn dem SHV.

5      Versicherung

Der SHV haftet für sein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten. Jegliche darüber hinaus gehende Haftung wird ausdrücklich wegbedungen.
Der Versicherungsschutz ist Sache der Teilnehmenden.

6      Absage, Verschiebung und Abbruch der Kurse

Bei Ausfall von Kursleitenden oder aus anderen wichtigen Gründen kann der SHV die Kurse verschieben oder absagen. Die betroffenen Teilnehmenden werden unmittelbar nach der Verschiebung/Absage per Mail informiert. Wenn möglich wird eine Alternative angeboten. Ist dies nicht möglich oder wird der Alternativkurs von betroffenen Teilnehmenden abgelehnt, werden die Kurskosten rückvergütet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Wird ein Kurs durch eine Teilnehmende oder einen Teilnehmenden abgebrochen, besteht kein Anspruch auf die Rückvergütung der Kurskosten. Können zwingende Gründe (siehe Artikel 6. Abs. 4.) geltend gemacht werden, so werden die Kurskosten anteilsmässig gemäss den bereits bezogenen Leistungen verrechnet.
Meldet sich eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer kurzfristig (weniger als drei Wochen vor Kursbeginn) ohne zwingenden Grund (siehe Artikel 6. Abs. 4.) ab oder bleibt unentschuldigt von der Veranstaltung fern, besteht kein Anspruch auf die Rückvergütung der Kurskosten.
Zwingende Gründe sind Unfall, Krankheit (Arztzeugnis in beiden Fällen zwingend) oder Fälle höherer Gewalt (bspw. Todesfall in der Familie). Abmeldungen müssen immer per Mail direkt an den SHV erfolgen.

7      Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Teilnehmenden verpflichten sich ausdrücklich, alle erhaltenen Passwörter und Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und für Dritte unzugänglich aufzubewahren.
Die Teilnehmenden verpflichten sich ausdrücklich, die Adresslisten der Teilnehmenden ausschliesslich für die Organisation von Fahrgemeinschaften zu verwenden. Die Weitergabe der Daten an Dritte sowie der Verkauf der Daten sind verboten.
Der SHV verpflichtet sich, die Grundsätze des Datenschutzrechts gemäss den geltenden rechtlichen Grundlagen zu befolgen, insbesondere Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Lernergebnisse der einzelnen Teilnehmenden werden nach Beendigung der Kurse gelöscht. Hingegen speichert der SHV Angaben wie Wohn- oder E-Mail-Adresse, um später Informationen über weitere Kurse zuzustellen.

8      Urheberrecht

Die Teilnehmenden und der SHV verpflichten sich, die Grundsätze des Urheberrechtes zu befolgen.
Die Vervielfältigung der Lernmaterialien und der Beiträge der Teilnehmenden ist nur nach deren Einwilligung gestattet.

9      Gerichtsstand

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesen AGB ist 4600 Olten.

Olten, 21. Juli 2020

Schweizerischer Handball-Verband
Postfach 1750
Tannwaldstr. 2
4600 Olten

Kontakt SHV-Geschäftsstelle
Telefon +41 31 370 70 00
Mail ausbildung@handball.ch